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Anhörung zur Verlängerung der Untersuchungshaft von Aleksandra Skochilenko [Russland]

St. Petersburg. Russland. Am 30. Mai verlängerte das Bezirksgericht von St. Petersburg die Inhaftierung von Aleksandra Skochilenko bis zum 1. Juli. Die Verteidigung legte eine Beschreibung ihrer Person und Unterlagen über ihren Gesundheitszustand und ihre Fähigkeit, den Hausarrest zu verbüßen, vor, die der Richter zwar der Akte beifügte, aber nicht berücksichtigte.

Ursprünglich veröffentlicht von Avtonom. Übersetzt von Riot Turtle mit hilfe von Übersetzungstools.

Die Gerichtsverhandlung wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft für geschlossen erklärt. Der Staatsanwaltschaft sagte, dass die Daten der Voruntersuchung bei der Anhörung offengelegt werden könnten, aber nach Ansicht von Aleksandra’s Anwalt geschah dies nur, um die Anwesenheit der Öffentlichkeit bei der Verhandlung zu vermeiden, da keine Ermittlungsdaten bei der Anhörung offengelegt wurden.

Außerdem ließen die Justizbeamt*innen die Zuhörer*innen bei der Verlesung der Entscheidung nicht zu – obwohl der Richter angeordnet hatte, die Verlesung der Entscheidung freizugeben. Der Anwalt forderte die Justizbeamt*innen auf, dies zu tun, aber am Ende ließen sie nur einen Journalist*in herein.

Mehrere Dutzend Menschen kamen, um Aleksandra zu unterstützen. Dreiundfünfzig von ihnen unterzeichneten einen Antrag auf Zutritt zum Gerichtssaal, der vom Richter ignoriert wurde.

Am 8. Juni soll Aleksandra zu einer forensisch-psychiatrischen Untersuchung geschickt werden. Der Anwalt sagte voraus, dass sie mindestens drei Wochen im Krankenhaus bleiben würde, wonach die Expert*innen ein Gutachten erstellen müssten – und das würde weitere drei Wochen dauern. Die Untersuchung wird daher nicht vor Ende Juni abgeschlossen sein.

Wir erinnern daran, dass die feministische Künstlerin und Musikerin Aleksandra Skochilenko am 11. April in St. Petersburg verhaftet wurde, als sie in einem Geschäft Preisschilder durch Flugblätter über die Lage in der Ukraine ersetzte.

Nach zweitägigen Durchsuchungen und Verhören wurde die Aktivistin inhaftiert – ihr wurde Artikel 207.3 des Strafgesetzbuches zur Last gelegt – „öffentliche Verbreitung wissentlich falscher Informationen über den Einsatz der russischen Streitkräfte zum Schutz der Interessen Russlands und seiner Bürger*innen“, wobei der zweite Teil „durch politischen Hass motiviert“ lautet. Das neue Gesetz sieht für diese Straftat eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren vor.

Bei der Inhaftierung von Aleksandra Skochilenko berücksichtigte das Gericht ihren Gesundheitszustand nicht – eine angeborene Glutenunverträglichkeit und eine bipolare Störung können unter Haftbedingungen tödlich sein. In der Untersuchungshaft erhält sie zeitweise glutenfreies Essen. Eine Unterstützer*innengruppe von Aktivist*innen hat eine Petition für ihre Freilassung verfasst.

Die Hilfsorganisation PEN America und Menschenrechtsaktivist*innen von Amnesty International fordern ebenfalls die Freilassung von Aleksandra Skochilenko.


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