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Prozesserklärung der angeklagten Genossin vom „Marsch für’s Läbe“ 2019 [Zürich, Schweiz]

Zürich. Schweiz. 15. Februar. 2022. Prozesserklärung der angeklagten Genossin vom „Marsch für’s Läbe“ 2019.

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Kommentar zum heutigen Prozess in Zürich („Marsch für’s Läbe“ 2019, Schweiz)

Zürich. Schweiz. Kämpfen lohnt sich! Am Dienstag, 15.2.22, steht eine Genossin vor Gericht. Sie wird angeklagt, weil sie Teil der breiten Proteste gewesen sein soll, die im Herbst 2019 den “Marsch fürs Läbe” in Zürich in seiner Marschroute empfindlich störten. Viele kamen damals zusammen, um gemeinsam ein klares Zeichen zu setzen: Kein Fussbreit den Fundamentalist_innen, kein Fussbreit jenen, die die Errungenschaften der Frauenbewegung angreifen, kein Fussbreit denen, die am liebsten das Rad der Zeit zurückdrehen würden. Sie wollen vieles davon rückgängig machen, was in vergangenen Jahrzehnten hart erkämpft wurde, darunter etwa das Recht auf Abtreibung – wir sagen klar: Nicht mit uns! Aus dieser Haltung speist sich der breite Protest gegen ihren Marsch, der an dem Tag dafür sorgte, dass sie sich nur auf einer arg verkürzten Route unter konstantem Polizeischutz bewegen konnten. Ein Erfolg, weil es ihre Mobilisierungsfähigkeit schmälert, weil es ihnen erschwert, ihre reaktionäre Propaganda auf die Strassen zu bringen, weil es – kurz und knapp gesagt – den versuchten rechten Vormarsch in die Schranken weist.

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