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Neuigkeiten im BGH Verfahren – Korrektur des Statement Rote Hilfe Berlin

Uns (Rote Hilfe Berlin) ist in unserem Statement zu den jüngsten Entwicklungen im Antifa-Ost Verfahren ein sachlicher Fehler unterlaufen. Wir hatten fälschlicherweise berichtet, dass beide Durchsuchungen bei Genoss*innen am 15. Juni  in Berlin und Leipzig im Kontext des Antifa-Ost Verfahrens stattfanden. Tatsächlich stimmt das nur für die Durchsuchung in Leipzig. Die Durchsuchung in Berlin fand zwar auch aufgrund der Kronzeugenaussagen von Johannes Domhöver und im Auftrag der Bundesanwaltschaft statt, allerdings im Kontext eines anderen Verfahrens. Und zwar ging es dabei um ein vom BKA geführtes Ermittlungsverfahren zu dem Angriff auf auf die Leipziger Außenstelle des Bundesgerichtshofs (BGH) am 1.1.2019. Die Ermittlungen laufen nach § 129a StGB („terroristische Vereinigung“), quasi dem großen Bruder des § 129 StGB („kriminelle Vereinigung“), nach dem im Antifa-Ost Verfahren ermittelt wird.

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Erklärung der Roten Hilfe Berlin zu den jüngsten Entwicklungen im Antifa-Ost Verfahren

Am 15. Juni fanden im Kontext des sogenannten Antifa-Ost Verfahrens zwei Hausdurchsuchungen in Berlin und Leipzig statt.

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