
Obwohl die Stadt Wuppertal schon ein Gerichtsverfahren verloren hat, verbieten die Stadtbehörden weiterhin Versammlungen. Das Verbot der FAU-Kundgebung am 1. Mai ist bereits das dritte Verbot innerhalb von nur 2 Wochen.
Für den 1. Mai haben wir, die Freie Arbeiter_innen Union Bergisch Land, eine Kundgebung angemeldet. Wie auch im letzten Jahr möchten wir die Gelegenheit nutzen, um den gewerkschaftlichen Aspekt am Tag gegen die Arbeit zu fokussieren. Natürlich kann eine Kundgebung nicht in der Form stattfinden, wie im letzten Jahr – dieses ist uns bewusst und das Einhalten und Umsetzen von Schutzmaßnahmen ist für uns ein selbstverständlicher Teil solidarischen Handels. Dementsprechend gab es auch für diese Veranstaltung ein Konzept, wie diese Maßnahmen eingehalten werden können. Ein Konzept übrigens, was sich an anderen Corona-konformen Konzepten von bereits durchgeführten und genehmigten Veranstaltungen orientierte, wie beispielsweise von der Seebrücke Wuppertal. Eine Maximalanzahl von 15 Personen, Abstand und „Mund-Nase-Schutz“ (MNS) legten wir der Versammlungsbehörde (die in diesen Zeiten das Ordnungsamt ist) als Bestandteile unseres Konzeptes vor. Nun haben wir eine sehr lange Antwort erhalten. Die Durchführung der Veranstaltung ist uns untersagt. Die Option, die Veranstaltung unter anderen Auflagen stattfinden zu lassen, wurde uns nicht ermöglicht. Dazu, und zu den Begründungen des Verbotes, möchten wir uns im folgenden kurz äußern.
Die Begründungen sind über eine sehr lange Seite formuliert, deswegen fassen wir die Punkte hier im wesentlichen zusammen. Die Versammlungsbehörde geht allgemein nicht davon aus, dass der Veranstalter in der Lage ist, die Einhaltung der (selbst vorgeschlagenen) Auflagen umzusetzen. Beispielhaft wird hier genannt, dass spontane Teilnehmer_innen über keinen MNS verfügen würden, bzw. dieser nicht als ausreichend schützend wahrgenommen wird. (An dieser Stelle fragen wir uns, warum das Umsetzen der Auflagen den anderen Anmelder_innen der genehmigten Versammlungen offenbar zugetraut wurde, aber uns anscheinend nicht. Mhhhh.) Da durch die Wiedereröffnung des Einzelhandels außerdem zu Erwarten sei, dass die Innenstadt voller Menschen ist, ist so kein ausreichender Abstand von Teilnehmer_innen zu Passant_innen umsetzbar. Liebes Ordnungsamt Wuppertal. Wir vermiesen euch die Vorfreude ja nur ungern, aber für alle, die an dem Tag eine Shoppingtour geplant haben – sorry, aber am „Tag der Arbeit“ hat der Einzelhandel, wie in jedem Jahr, geschlossen.
Auch wenn wir die Argumentation bis hierhin etwas unverständlich finden (manche würden vielleicht willkürlich sagen, oder gar gelogen), müssen wir dem Ordnungsamt doch beim nächsten Punkt recht geben. Da wird nämlich gesagt, dass durch die anwesenden Polizeikräfte eine zusätzliche Infektions- und Verbreitungsgefahr des Virus besteht. Absolut richtig! Nur die Konsequenz, dass unsere Versammlung deswegen nicht stattfinden darf, teilen wir nicht. Unsere Lösung: Da durch die Polizeikräfte eine zusätzliche Bedrohung entsteht: Polizeikräfte zuhause lassen, gleich weniger Infektionsgefahr. (Davon ab, warum dürfen wir uns nicht versammeln, wenn die Polizei die Abstands- und Hygieneregeln nicht einhalten kann?)
Nun ja – auch wenn wir Rechtsmittel einlegen können, so haben wir doch gerade besseres zu tun. Denn, ganz langsam dringt die Vermutung durch, dass das Verbot der Kundgebung ganz eventuell mit dem Datum zu tun hat, an dem sie stattfinden sollte. Und ganz eventuell könnten wir das durchdachteste Konzept der Welt finden, um den Schutz zu gewährleisten, und die Versammlungsbehörde würde trotzdem Gründe erfinden, ähhhh, finden, warum sie die Versammlung verbietet.
Und ganz vielleicht hat das auch staatliche Struktur, denn Nazi-Aufmärsche an Hitlers Geburtstag mit deutlich mehr als 15 Personen, ohne Abstandsregeln und behördlich gestattet, sind anscheinend kein Problem.
Wir haben jedenfalls keine Lust, an einer durchgeklagten Versammlung teilzunehmen, deren Auflagen uns jegliche Autonomie und Handlungsspielräume nehmen. Wir sind uns aber sicher, ihr und wir findet trotzdem Möglichkeiten, einen Corona-konformen 1. Mai zu erleben.
Passt auf euch auf und bleibt gesund.
FAU Bergisch Land, 25. April 2020.
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