Am 1.9.21 entscheidet der Bundesgerichtshof in Leipzig über die Revisionen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, mit dem Loic zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren ohne Bewährung verurteilt wurde. Die Verteidigung fordert
eine wesentlich niedrigere Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Die Staatsanwaltschaft will eine Verurteilung zu einer Strafe von 4 Jahren 9 Monaten. Nun findet am 1.9.21 eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem BGH statt, in der es nur um Rechtsfragen geht. Loic kann an dieser Verhandlung teilnehmen, muss es aber nicht und wird es auch nicht tun.

