UPDATE 18. Oktober 2021: Die Demo wurde heute verboten. Mehr Informationen morgen.
Das Leben in den westlichen Demokratien ist geprägt von der Allgegenwärtigkeit des bürgerlichen Rechts, das die Grundlagen der kapitalistischen Gesellschaftsordnung ausdrückt. Ebenso werden die geltenden Gesetze jedoch auch ganz alltäglich gebrochen. Daher greift der bürgerliche Staat auf eine Exekutive zur Durchsetzung der Rechtsordnung zurück. Die Polizei ist demnach zunächst nichts weiter, als das staatliche Instrument zur Aufrechterhaltung und Durchsetzung der herrschenden Ordnung. Gewalt spielt bei der Umsetzung dieser Funktion eine wesentliche Rolle. Nicht umsonst wird vom “Gewaltmonopol” der Polizei gesprochen, nicht ohne Grund tragen Polizist*innen Schuss- und Schlagwaffen, setzen Wasserwerfer, Tränengas, usw. ein. Über diese Tatsache lügt sich die Öffentlichkeit jedoch permanent in die eigene Tasche. Das drückt sich z.B. darin aus, dass die in Übereinstimmung mit geltendem Recht von der Polizei ausgeübte Gewalt gar nicht erst benannt wird. Stattdessen ist von der “Anwendung unmittelbaren Zwangs” die Rede, während der Begriff der “Polizeigewalt” ausschließlich auf unrechtmäßig von der Polizei ausgeübte Gewalt abzielt. Im Gegensatz dazu wird jedes gewaltvolle Handeln außerhalb des staatlichen Gewaltmonopols als solches benannt und als kriminell skandalisiert.
Leipzig: #le2310 // Aufruf Ost // Kein Freund – Kein Helfer weiterlesenGefällt mir:
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