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Neuigkeiten im BGH Verfahren – Korrektur des Statement Rote Hilfe Berlin

Uns (Rote Hilfe Berlin) ist in unserem Statement zu den jüngsten Entwicklungen im Antifa-Ost Verfahren ein sachlicher Fehler unterlaufen. Wir hatten fälschlicherweise berichtet, dass beide Durchsuchungen bei Genoss*innen am 15. Juni  in Berlin und Leipzig im Kontext des Antifa-Ost Verfahrens stattfanden. Tatsächlich stimmt das nur für die Durchsuchung in Leipzig. Die Durchsuchung in Berlin fand zwar auch aufgrund der Kronzeugenaussagen von Johannes Domhöver und im Auftrag der Bundesanwaltschaft statt, allerdings im Kontext eines anderen Verfahrens. Und zwar ging es dabei um ein vom BKA geführtes Ermittlungsverfahren zu dem Angriff auf auf die Leipziger Außenstelle des Bundesgerichtshofs (BGH) am 1.1.2019. Die Ermittlungen laufen nach § 129a StGB („terroristische Vereinigung“), quasi dem großen Bruder des § 129 StGB („kriminelle Vereinigung“), nach dem im Antifa-Ost Verfahren ermittelt wird.

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Statement zu den Entwicklungen um J. Domhöver [Ermittlungsausschuss Dresden]

Johannes Domhöver ist Kronzeuge im Antifa Ost Prozess. Hat er sich selbst dafür entschieden? Wurde er von den Bullen unter Druck gesetzt? Wie dieser Prozess genau abgelaufen ist, werden wir nie erfahren. Ob er diesen Weg widerwillig gegangen ist, weil er keine andere Variante gesehen hat oder ob er einfach wirklich nur das Arschloch ist, für das wir ihn halten, werden wir nicht raus bekommen. Gehen wir also vom Schlimmsten aus: Domhöver wird vollumfänglich zu allem, was er weiß, aussagen. Er wird Leute verraten, er wird Leute beschuldigen, er wird jede Variante, die die Bullen und Staatsanwaltschaft ihm hinlegen, unterschreiben.

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Erklärung der Roten Hilfe Berlin zu den jüngsten Entwicklungen im Antifa-Ost Verfahren

Am 15. Juni fanden im Kontext des sogenannten Antifa-Ost Verfahrens zwei Hausdurchsuchungen in Berlin und Leipzig statt.

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Schon wieder früh aufstehen: Hausdurchsuchungen im Kontext des Antifa Ost-Verfahrens in Leipzig-Connewitz

Um 07:00 Uhr am 15.06.2022 war es mal wieder so weit: Razzia in Leipzig-Connewitz und Berlin im Kontext des Antifa Ost-Verfahrens. Die Soko LinX setzte Beschlüsse für Privatadressen und den Arbeitsplatz einer der betroffenen Personen um. Neben den Durchsuchungen wurde ein DNA-Beschluss vollstreckt, ein weiterer steht noch aus.

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Zu den neuesten Entwicklungen im Antifa-Ost-Verfahren

Solidarität mit allen, die von den Hausdurchsuchungen in Berlin/Leipzig betroffen sind und jenen, die gerade auf der Anklagebank sitzen!

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Ermittlungsausschuss Dresden: Statement zum Antifa Ost Verfahren

Auf Anfrage des Gefangenen Info haben wir im März 2022 einen Beitrag zum Antifa Ost Prozess geschrieben und dokumentieren ihn hier. Das GI findet ihr für gewöhnlich im linken Buch- oder Infoladen eures Vertrauens. Seit September letzten Jahres sind in Dresden 4 Menschen angeklagt, als Teil einer größeren kriminellen Vereinigung mehrere Angriffe auf Nazis verübt zu haben. Verhandelt wird vor dem Staatsschutzsenat am Oberlandesgericht unter der Leitung des Richters Schlüter-Staats. Am Verurteilungswillen des Gerichtes und der engen Zusammenarbeit mit der Generalbundesanwaltschaft (GBA) konnten bei den bisher 39 Verhandlungstagen wenig Zweifel aufkommen. Möglich geworden ist das Verfahren erst mit einer Neuformulierung des § 129 aus dem Jahr 2017. Diese reiht sich ein in zahlreiche Gesetzesverschärfungen im Namen der Sicherheit, welche der deutsche Staat in den letzten Jahren als Antwort auf Migration, soziale Bewegungen und politischen Protest erlassen hat.

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45 Verhandlungstage im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren

Dresden. In der letzten Woche fanden der 44. und 45. Verhandlungstag am Oberlandesgericht Dresden (OLG) gegen insgesamt vier Beschuldigte statt, denen durch die Generalbundesanwaltschaft (GBA) die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Nach den ursprünglichen Plänen des OLGs sollte der Prozess bereits beendet sein. Da der Prozessumfang jedoch kontinuierlich zunahm, wurden zunächst noch mindestens bis in den Juni hinein Verhandlungen angesetzt.

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Solidaritätsbündnis Antifa Ost: Anna und Arthur schweigen! – Statement zur Zeug:innenaussage am 13. April

Dresden. Am 13. April wurde eine Genossin als Zeugin geladen, um im Prozess gegen die vier Angeklagten am OLG Dresden auszusagen. Nachdem sie zuvor ausgefallen war, erschien sie nun zu ihrer zweiten Vorladung mit Zeug:innenbeistand. Dieser stellte direkt zu Beginn der Befragung klar, dass sich die Zeugin auf ein vollumfängliches Aussageverweigerungsrecht nach §55 berufen werde und daher nicht aussagt. Nachdem der Vorsitzenden Schlüter-Staats schon in vorangegangenen Vernehmungen klar zu verstehen gab, dass er ein Aussageverweigerungsrecht in Bezug auf den § 129 nicht vollumfänglich gelten lassen werde, kam der raue Ton nicht unerwartet.

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Wasserstandsmeldung vom Antifa Ost Verfahren am OLG Dresden (§129)

Ein Zwischenstandsbericht vom Solidartätsbündnis Antifa Ost, März 2022.

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Statement zur kriminellen Ermittlungsmethodik der Bundesanwaltschaft

Am 16. März, dem 36. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren, wurde erneut sehr deutlich, wie der Staat mit seinen verschiedenen Institutionen arbeitet, um unsere Genoss:innen zu verurteilen, ein Exempel an ihnen zu statuieren und damit die gesamte Bewegung zu schwächen. Ein Beweisantrag der Verteidigung legte an diesem Tag dar, dass der Bundesanwaltschaft jedes Mittel recht ist, um ihr Ziel zu erreichen.

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